Für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die neue Wahlordnung: Wichtige Änderungen für Ihre Betriebsratswahl
25. Oktober 2021
Der Bundesrat hat am 08.10.2021 der Verordnung zur Änderung der Wahlordnung (WO) zugestimmt. Damit werden jetzt die durch das im Juni 2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingeführten Änderungen in der Wahlordnung umgesetzt. Was für Sie und Ihre Arbeit als Betriebsrat bzw. Wahlvorstand wichtig ist, lesen Sie hier.
5 Fragen – 5 Antworten: 3G am Arbeitsplatz
29. November 2021
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist erneut auf einem Höchststand angekommen – Tendenz steigend. Angedachte Maßnahmen werden immer drastischer: Zunehmend mehr Politiker fordern eine Impfpflicht. Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen soll sogar aufgefordert haben, über eine Ausgangssperre für Ungeimpfte nachzudenken. Welche Verschärfung jetzt aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf jeden Fall kommt, ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Doch was heißt das eigentlich genau?
Arbeitgeber muss im Lockdown keine Löhne zahlen
29. November 2021
Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist dementsprechend auch nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Das hat vor kurzem das Bundesarbeitsgericht entschieden (13.10.2021 - 5 AZR 211/21)
Kann einem Arbeitnehmer tatsächlich gekündigt werden, wenn er vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie einen Schnelltest verweigert? Die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz verpflichtet Ungeimpfte, sich täglich testen zu lassen. Was im Fall einer Verweigerung passiert, formuliert das Gesetz nicht ausdrücklich. Jetzt hat sich jedoch ein Gericht mit dieser Frage beschäftigt und ist zu einer interessanten Entscheidung gekommen (ArbG Hamburg v. 24.11.2021 - 27 Ca 208/21).
Virtuelle Betriebsversammlungen wieder möglich
16. Dezember 2021
Der § 129 BetrVG ist wieder da und mit ihm die digitalen Betriebsversammlungen. Die waren eigentlich nach der Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes nicht mehr vorgesehen. Jetzt justiert der Gesetzgeber nach. Am 30. Juni 2021 sind die Sonderregelungen anlässlich der COVID-19-Pandemie ausgelaufen, die die Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen zur Durchführung von u.a. Betriebsversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle ermöglichten. Diese Sonderregelungen werden nun, befristet bis zum 19. März 2022, mit Möglichkeit der einmaligen Verlängerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages, wieder eingeführt.
Mitglied des Wahlvorstands muss trotz Kündigung weiterbeschäftigt werden
25. Februar 2022
Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Für Wahlvorstands-Mitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Deswegen ist im vorliegenden Fall vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und entsprechend von einem Anspruch auf Beschäftigung auszugehen. (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21)
Neue Möglichkeiten im Rahmen der Briefwahl
25. Februar 2022
Bisher kam es für die Zusendung von Briefwahlunterlagen nach § 24 Wahlordnung (WO) auf die Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses an, aufgrund dessen eine persönliche Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich sein wird. In diesen Fällen musste der Wahlvorstand den Betroffenen die notwendigen Materialien von Amts wegen zukommen lassen. Als Folge der neuen Wahlordnung können sich jetzt auch weitere Wahlberechtigte für die Briefwahl entscheiden. Sie erhalten die Unterlagen allerdings nur auf ausdrückliches Verlangen. Doch wer ist das genau? Und was muss der Wahlvorstand besonders beachten, um eine spätere Anfechtung der gesamten Wahlen zu vermeiden?
Dauerhafter Anspruch auf Homeoffice? – Aktueller Stand der Diskussion
23. Februar 2022
Die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten, dort, wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten, besteht seit Januar 2021. Arbeitnehmer sind verpflichtet, das Homeoffice-Angebot anzunehmen. Beim letzten ,,Corona-Gipfel‘‘ am 16.02.2022 haben sich Bund und Länder nun auch diesbezüglich auf Lockerungen geeinigt. Die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen ab dem zwanzigsten März entfallen. Doch was passiert danach? Laut aktueller Gesetzeslage haben Beschäftigte beim Entfall der Homeoffice-Regelungen eigentlich keinen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Homeoffice. Doch hieran könnte sich künftig etwas ändern.
Mitbestimmungsrecht für Einführung von Microsoft Office 365
11. Februar 2022
Bei der Einführung von Microsoft Office 365 besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG. Bei einer unternehmensweiten Einführung des Programms ist der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs.1 S.1 BetrVG für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts zuständig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (v. 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20) entschieden.
Der neue Koalitionsvertrag: Geplante Änderungen im Arbeitsrecht
11. Februar 2022
Seit Ende letzten Jahres hat sich die neue Regierung auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch für das Arbeitsrecht sind einige Neuerungen vorgesehen. Ziel ist die Gestaltung einer modernen Arbeitswelt, die berufliche Chancen ermöglicht sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringt. Von der Fortentwicklung der Mitbestimmung über die Erhöhung des Mindestlohns bis hin zu Flexibilisierungen bei der Arbeitszeit: Wir haben die wichtigsten Ziele für Sie zusammengefasst.
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