Fresh Up Datenschutz

Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz

Kennung
1311/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
München
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Mit den Eckpunkten des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Im betrieblichen Alltag kommt der Betriebsrat ständig mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit in Berührung, beispielsweise bei der Einführung neuer Software-Systeme oder der Automatisierung von Arbeitsabläufen. Der Betriebsrat hat beim Beschäftigtendatenschutz im Rahmen seiner „allgemeinen Wächterfunktion“ (§ 80 BetrVG) dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen ordnungsgemäß befolgt werden. Durch zahlreiche neue Herausforderungen und Entwicklungen im Rahmen zunehmender Digitalisierung, aber auch aufgrund der anstehenden gesetzlichen Änderungen beim Beschäftigtendatenschutz, können bestehende Kenntnisse im Datenschutzrecht schnell veraltet sein. Im Seminar „Fresh Up Datenschutz“ bringen die Teilnehmer ihr Wissen im Datenschutzrecht auf den aktuellen Stand, um ihre Überwachungspflichten und Mitbestimmungsrechte in der betrieblichen Praxis wirksam wahrnehmen zu können.

Aktuelle Gesetzesänderungen und -entwürfe zum Datenschutz

  • EU-Regelungen zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
  • Bußgelder im Rahmen der DSGVO
  • EuGH zur Unwirksamkeit deutscher Beschäftigtendatenschutzregelungen
  • Eckpunkte eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
  • Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes

IT- und Datensicherheit im Unternehmen

  • Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • Ordnungsgemäße Umsetzung der Datensicherheit bei Kunden- und Beschäftigtendaten
  • Digitalisierung und komplexe IT-Systeme wie Salesforce begreifen

Datenschutz als gemeinsame Unternehmensaufgabe

  • Auskunftsanspruch des BR: Wo wird was wie lange gespeichert?
  • Zulässigkeit von Speicherungen in Deutschland, Europa und in sog. Drittländern
  • Konzernrichtlinie, Compliance und Revision – „faire Art“ der Speicherung von Daten und Löschkonzepte
  • Dynamische Datenschutzkonzepte erarbeiten

Notwendigkeit der Anpassung bestehender Vereinbarungen zu IT-Themen

  • Anpassung oder Kündigung der Dienst-/Betriebsvereinbarung?
  • Leitplanken für komplexe IT-Systeme

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz – Datenschutz und Rechte des Betriebsrats/Personalrats

  • KI bei der Personalplanung, automatisierte Entscheidungen
  • KI im laufenden Arbeitsverhältnis, Verwendung von Datensätzen für KI-Systeme

Arbeitnehmerüberwachung und Beschäftigtendatenschutz – Welche Maßnahmen sind zulässig, welche nicht?

  • GPS, Videoüberwachung, Keylogger, Spind- und Taschenkontrollen
  • IT-Kontrolle bei Privatnutzungsverbot von Handy, E-Mail, Facebook & Co.
  • Homeoffice, Bring Your Own Device (BYOD) und der Datenschutz
  • Folgen unerlaubter Überwachung: Beweisverwertungsverbot?
  • Rechte der Beschäftigten: Transparenz, rechtlich gültige Einwilligung, Auskunft, Korrektur, Einschränkung, Berichtigung und Löschung
  • Wie werden „Black Holes“, wie Microsoft 365 oder Salesforce, transparent?

Haftung und Verantwortlichkeit beim Datenschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Beschäftigtendatenschutz aktuell halten
  • Datensicherheit kontinuierlich umsetzen
  • Löschkonzepte entwickeln und überprüfen
  • Aktuelle Tipps für Dienst-/Betriebsvereinbarungen
  • Verteilung der Verantwortlichkeiten beim Datenschutz
289 Fresh Up Datenschutz Pb Seminar
Kennung
1311/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
München
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 24.03.2025
15:00
Ende
Fr. 28.03.2025
12:30
Mit den Eckpunkten des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetzes

Im betrieblichen Alltag kommt der Betriebsrat ständig mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit in Berührung, beispielsweise bei der Einführung neuer Software-Systeme oder der Automatisierung von Arbeitsabläufen. Der Betriebsrat hat beim Beschäftigtendatenschutz im Rahmen seiner „allgemeinen Wächterfunktion“ (§ 80 BetrVG) dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen ordnungsgemäß befolgt werden. Durch zahlreiche neue Herausforderungen und Entwicklungen im Rahmen zunehmender Digitalisierung, aber auch aufgrund der anstehenden gesetzlichen Änderungen beim Beschäftigtendatenschutz, können bestehende Kenntnisse im Datenschutzrecht schnell veraltet sein. Im Seminar „Fresh Up Datenschutz“ bringen die Teilnehmer ihr Wissen im Datenschutzrecht auf den aktuellen Stand, um ihre Überwachungspflichten und Mitbestimmungsrechte in der betrieblichen Praxis wirksam wahrnehmen zu können.

Aktuelle Gesetzesänderungen und -entwürfe zum Datenschutz

  • EU-Regelungen zu Künstlicher Intelligenz (KI-Gesetz)
  • Bußgelder im Rahmen der DSGVO
  • EuGH zur Unwirksamkeit deutscher Beschäftigtendatenschutzregelungen
  • Eckpunkte eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
  • Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes

IT- und Datensicherheit im Unternehmen

  • Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  • Ordnungsgemäße Umsetzung der Datensicherheit bei Kunden- und Beschäftigtendaten
  • Digitalisierung und komplexe IT-Systeme wie Salesforce begreifen

Datenschutz als gemeinsame Unternehmensaufgabe

  • Auskunftsanspruch des BR: Wo wird was wie lange gespeichert?
  • Zulässigkeit von Speicherungen in Deutschland, Europa und in sog. Drittländern
  • Konzernrichtlinie, Compliance und Revision – „faire Art“ der Speicherung von Daten und Löschkonzepte
  • Dynamische Datenschutzkonzepte erarbeiten

Notwendigkeit der Anpassung bestehender Vereinbarungen zu IT-Themen

  • Anpassung oder Kündigung der Dienst-/Betriebsvereinbarung?
  • Leitplanken für komplexe IT-Systeme

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz – Datenschutz und Rechte des Betriebsrats/Personalrats

  • KI bei der Personalplanung, automatisierte Entscheidungen
  • KI im laufenden Arbeitsverhältnis, Verwendung von Datensätzen für KI-Systeme

Arbeitnehmerüberwachung und Beschäftigtendatenschutz – Welche Maßnahmen sind zulässig, welche nicht?

  • GPS, Videoüberwachung, Keylogger, Spind- und Taschenkontrollen
  • IT-Kontrolle bei Privatnutzungsverbot von Handy, E-Mail, Facebook & Co.
  • Homeoffice, Bring Your Own Device (BYOD) und der Datenschutz
  • Folgen unerlaubter Überwachung: Beweisverwertungsverbot?
  • Rechte der Beschäftigten: Transparenz, rechtlich gültige Einwilligung, Auskunft, Korrektur, Einschränkung, Berichtigung und Löschung
  • Wie werden „Black Holes“, wie Microsoft 365 oder Salesforce, transparent?

Haftung und Verantwortlichkeit beim Datenschutz

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Beschäftigtendatenschutz aktuell halten
  • Datensicherheit kontinuierlich umsetzen
  • Löschkonzepte entwickeln und überprüfen
  • Aktuelle Tipps für Dienst-/Betriebsvereinbarungen
  • Verteilung der Verantwortlichkeiten beim Datenschutz
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Truderinger Straße 13, 81677 München
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Übrigens

Diese Veranstaltung erfüllt die vollen 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen die Veranstaltung spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.

 

Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar die vollen benötigten 24 Unterrichtseinheiten anerkannt werden.


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Fachkräfte für Datenschutz (DEKRA)
  • IT-Ausschussmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

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Verbindliche Seminaranmeldung
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