Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Gesunde Arbeit – die Arbeitsbedingungen kommen auf den Prüfstand
§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG schreibt explizit vor, dass die psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Wie dies genau zu geschehen hat, sagt das Gesetz allerdings nicht. Wichtig ist demnach, dass zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber das Verfahren detailliert durchdacht und in einer Betriebsvereinbarung präzise beschrieben wird. Dabei kommt es zum einen darauf an, dass mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung die Ressourcen sichtbar werden, die es zu erhalten und zu stärken gilt, und zum anderen die Dinge angesprochen werden, die belasten. Im Seminar „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ lernen die Teilnehmer, wie sich der Betriebsrat effektiv in die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen einbringen kann und wie auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse Ideen zur Lösung der Probleme entwickelt werden können.
Arbeit und Gesundheit
- Überblick über die Entwicklung des Gesundheitsschutzes: Von der Unfallverhütung bis zur Prävention bei psychischen Belastungen
- Die (gesetzliche) Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung auch bei psychischen Belastungen
- Wie alles zusammenhängt: psychische Belastungen, Stress und Burnout
- Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastungen in besonderen Krisenzeiten
- BR-Arbeit im Fokus: Mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt die Handlungsempfehlungen erfolgreich umsetzen
Gesundheitsressourcen als Schlüssel zur Prävention
- Was sind Gesundheitsressourcen?
- Wissenschaftliche Einstufung von Gesundheitsressourcen
- Arbeitsbedingte, soziale und persönliche Ressourcen
Erkennen und Beurteilen von psychischen Belastungen
- Psychische Belastungen und ihre Beanspruchungsfolgen
- Verfahren zur Messung von Belastungs- und Beanspruchungsfolgen
- Einführung und Vertiefung in die psychischen Risiken als Gesamtbilanz aus Arbeit und Gesundheit
Arbeitspsychologische Beurteilung der psychischen Belastungen
- Mögliche Form psychischer Risiken und deren Faktoren
- Tipps zur Realisierung geeigneter Präventionsmaßnahmen
- Mögliche Beurteilungsmethoden und deren Bewertungsaspekte in Bezug auf die psychische Gesundheit durch Beobachter und Selbsttest
Ausblick „Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement“
- Betriebliche Umsetzung von präventiven Gesundheitsmaßnahmen
- Mitarbeiterbefragung als Startpunkt für ganzheitliches Gesundheitsmanagement
- Projekt „Aufbau einer Gesundheitskultur“ im Unternehmen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte und Pflichten des BR bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Auswahl der empfohlenen Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen
- Mitwirkung bei der Datenerfassung zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen
- Erweiterung und Verbesserung des Erfahrungshorizonts
- Wichtige Maßnahmen zur Prävention von psychischen Belastungen
§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG schreibt explizit vor, dass die psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Wie dies genau zu geschehen hat, sagt das Gesetz allerdings nicht. Wichtig ist demnach, dass zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber das Verfahren detailliert durchdacht und in einer Betriebsvereinbarung präzise beschrieben wird. Dabei kommt es zum einen darauf an, dass mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung die Ressourcen sichtbar werden, die es zu erhalten und zu stärken gilt, und zum anderen die Dinge angesprochen werden, die belasten. Im Seminar „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ lernen die Teilnehmer, wie sich der Betriebsrat effektiv in die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen einbringen kann und wie auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse Ideen zur Lösung der Probleme entwickelt werden können.
Arbeit und Gesundheit
- Überblick über die Entwicklung des Gesundheitsschutzes: Von der Unfallverhütung bis zur Prävention bei psychischen Belastungen
- Die (gesetzliche) Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung auch bei psychischen Belastungen
- Wie alles zusammenhängt: psychische Belastungen, Stress und Burnout
- Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastungen in besonderen Krisenzeiten
- BR-Arbeit im Fokus: Mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt die Handlungsempfehlungen erfolgreich umsetzen
Gesundheitsressourcen als Schlüssel zur Prävention
- Was sind Gesundheitsressourcen?
- Wissenschaftliche Einstufung von Gesundheitsressourcen
- Arbeitsbedingte, soziale und persönliche Ressourcen
Erkennen und Beurteilen von psychischen Belastungen
- Psychische Belastungen und ihre Beanspruchungsfolgen
- Verfahren zur Messung von Belastungs- und Beanspruchungsfolgen
- Einführung und Vertiefung in die psychischen Risiken als Gesamtbilanz aus Arbeit und Gesundheit
Arbeitspsychologische Beurteilung der psychischen Belastungen
- Mögliche Form psychischer Risiken und deren Faktoren
- Tipps zur Realisierung geeigneter Präventionsmaßnahmen
- Mögliche Beurteilungsmethoden und deren Bewertungsaspekte in Bezug auf die psychische Gesundheit durch Beobachter und Selbsttest
Ausblick „Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement“
- Betriebliche Umsetzung von präventiven Gesundheitsmaßnahmen
- Mitarbeiterbefragung als Startpunkt für ganzheitliches Gesundheitsmanagement
- Projekt „Aufbau einer Gesundheitskultur“ im Unternehmen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte und Pflichten des BR bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Auswahl der empfohlenen Verfahren zur Erfassung psychischer Belastungen
- Mitwirkung bei der Datenerfassung zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen
- Erweiterung und Verbesserung des Erfahrungshorizonts
- Wichtige Maßnahmen zur Prävention von psychischen Belastungen
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Lindner Hotel City Plaza | ||
Magnusstraße 20, 50672 Köln
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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235,47 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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109,33 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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83,27 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Seit 2013 ist im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorgeschrieben. Als Betriebsrat können Sie erheblichen Einfluss auf deren Durchführung nehmen. Höchste Zeit, sich zu informieren.
PDF Download
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Personalratsmitglieder
- Arbeitsschutzausschussmitglieder
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