Mitbestimmung bei Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren und Einstellung
Mitbestimmung bei der Bewerberauswahl und beim E-Recruiting
Bei Personalauswahlverfahren ist der Betriebsrat an mehreren Stellen zu beteiligen: Bei der Ausschreibung von Stellen und Auswahl von Bewerbern über Fragen in Vorstellungsgesprächen bis hin zur konkreten Auswahlentscheidung. Zudem stellt die fortschreitende Digitalisierung im Bereich der Personalauswahl den Betriebsrat vor neue Herausforderungen. Dies zeigt sich beispielsweise bei den Einsichtsmöglichkeiten in elektronische Bewerbermanagementsysteme oder bei der automatisierten Personalauswahl mit Hilfe von Algorithmen. Im Seminar „Mitbestimmung bei Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren und Einstellung“ lernen die Teilnehmer, wie sie als Betriebsräte im gesamten komplexen Einstellungsprozess zu beteiligen sind.
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung
- Prüfpflicht des Arbeitgebers: Kann die Stelle mit Schwerbehinderten besetzt werden?
- Verstoß gegen die Prüfpflicht: Rechtsfolgen
- (Muster-) Inklusionsvereinbarung zur Beschäftigung Schwerbehinderter
- Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung: AGG als rechtlicher Rahmen
- Antrag auf interne Stellenausschreibungen
- Verstoß gegen die Ausschreibungspflichten
Beteiligungsrechte des BR bei Frage- und Rechercherechten im Bewerbungsverfahren
- Was darf der Arbeitgeber Bewerber fragen?
- Abfrage von Bewerberinformationen durch Online-Bewerbungsportale
- Datenerhebung bei Dritten wie z. B. Google, Facebook oder Xing
- Datenschutzrechtliche Vorgaben des BDSG und der EU-DSGVO
- Hinweispflichten des Arbeitgebers
- Wie lange dürfen die Bewerberdaten gespeichert werden?
- Mitbestimmungsrechte des BR
Auswahl des Bewerbers
- Das Bewerbungsgespräch: Teilnahme von BR und SBV?
- Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien: Beteiligungsrechte des BR
- Rechtssicherer Umgang mit der Bewerbung Schwerbehinderter
- Benachteiligung? Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Assessment-Center: Beispiele
- Ärztliche Untersuchungen
Nach der Auswahl – vor der Einstellung
- Vorlage der Bewerbungsunterlagen
- Muss der BR nicht ausreichende Information rügen?
- Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung erteilen/verweigern
- Beteiligung der SBV
- Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts: Grund, Form und Frist
Mitbestimmung bei E-Recruiting — digitale Personalgewinnung
- Mitbestimmung bei Einführung eines elektronischen Bewerbermanagementsystems
- Einsichtsrecht des BR in das Bewerbungsmanagement-Tool
- E-Recruiting über soziale Netzwerke
- Künstlicher Intelligenz und Algorithmen im E-Recruiting
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Prüfpflicht des Arbeitgebers vor der Stellenausschreibung
- Beteiligung des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung
- Zulässige Fragen des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren
- Auswahl des Bewerbers: Beteiligung des BR und der SBV bei der Einstellung
- Das kann der BR mit der Zustimmungsverweigerung erreichen
Bei Personalauswahlverfahren ist der Betriebsrat an mehreren Stellen zu beteiligen: Bei der Ausschreibung von Stellen und Auswahl von Bewerbern über Fragen in Vorstellungsgesprächen bis hin zur konkreten Auswahlentscheidung. Zudem stellt die fortschreitende Digitalisierung im Bereich der Personalauswahl den Betriebsrat vor neue Herausforderungen. Dies zeigt sich beispielsweise bei den Einsichtsmöglichkeiten in elektronische Bewerbermanagementsysteme oder bei der automatisierten Personalauswahl mit Hilfe von Algorithmen. Im Seminar „Mitbestimmung bei Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren und Einstellung“ lernen die Teilnehmer, wie sie als Betriebsräte im gesamten komplexen Einstellungsprozess zu beteiligen sind.
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung
- Prüfpflicht des Arbeitgebers: Kann die Stelle mit Schwerbehinderten besetzt werden?
- Verstoß gegen die Prüfpflicht: Rechtsfolgen
- (Muster-) Inklusionsvereinbarung zur Beschäftigung Schwerbehinderter
- Diskriminierungsfreie Stellenausschreibung: AGG als rechtlicher Rahmen
- Antrag auf interne Stellenausschreibungen
- Verstoß gegen die Ausschreibungspflichten
Beteiligungsrechte des BR bei Frage- und Rechercherechten im Bewerbungsverfahren
- Was darf der Arbeitgeber Bewerber fragen?
- Abfrage von Bewerberinformationen durch Online-Bewerbungsportale
- Datenerhebung bei Dritten wie z. B. Google, Facebook oder Xing
- Datenschutzrechtliche Vorgaben des BDSG und der EU-DSGVO
- Hinweispflichten des Arbeitgebers
- Wie lange dürfen die Bewerberdaten gespeichert werden?
- Mitbestimmungsrechte des BR
Auswahl des Bewerbers
- Das Bewerbungsgespräch: Teilnahme von BR und SBV?
- Personalfragebogen und Auswahlrichtlinien: Beteiligungsrechte des BR
- Rechtssicherer Umgang mit der Bewerbung Schwerbehinderter
- Benachteiligung? Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers
- Assessment-Center: Beispiele
- Ärztliche Untersuchungen
Nach der Auswahl – vor der Einstellung
- Vorlage der Bewerbungsunterlagen
- Muss der BR nicht ausreichende Information rügen?
- Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung erteilen/verweigern
- Beteiligung der SBV
- Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts: Grund, Form und Frist
Mitbestimmung bei E-Recruiting — digitale Personalgewinnung
- Mitbestimmung bei Einführung eines elektronischen Bewerbermanagementsystems
- Einsichtsrecht des BR in das Bewerbungsmanagement-Tool
- E-Recruiting über soziale Netzwerke
- Künstlicher Intelligenz und Algorithmen im E-Recruiting
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Prüfpflicht des Arbeitgebers vor der Stellenausschreibung
- Beteiligung des Betriebsrats bei der Stellenausschreibung
- Zulässige Fragen des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren
- Auswahl des Bewerbers: Beteiligung des BR und der SBV bei der Einstellung
- Das kann der BR mit der Zustimmungsverweigerung erreichen
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
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1490,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Classik Hotel Alexander Plaza | ||
Rosenstraße 1, 10178 Berlin
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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224,04 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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129,18 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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92,83 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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