Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Umfang, Grenzen und Mitbestimmung des Betriebsrats beim Weisungsrecht

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
  • Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
307 Direktionsrecht Des Arbeitgebers Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer
1590,- €
2. Teilnehmer
1540,- €
Weitere Teilnehmer
1490,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2025

Datum

Ort

Kennung

Januar

  • 27.01. - 31.01.2025

    Heidelberg

    0506/2025

    IntercityHotel Heidelberg

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Zentral auf der Westseite des Heidelberger Hauptbahnhofs gelegen, ist das IntercityHotel Heidelberg im Viertel Bergheim mit seinen 198 Zimmern und fünf klimatisierten Tagungsräumen der ideale Ort für Geschäftstermine. Die unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof und die optimalen Verkehrsanbindungen garantieren kurze Wege in die Innenstadt und zu den umliegenden Sehenswürdigkeiten, wie z. B. dem nur 2 km entfernten Schloss Heidelberg. Das Hotel erscheint in stylischem Ambiente und geschmackvollem Design und ist mit einem Restaurant, einer Bistro Lounge mit Bar und Terrasse sowie einer Tiefgarage mit 42 PKW-Stellplätzen ausgestattet.

August

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