Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Umfang, Grenzen und Mitbestimmung des Betriebsrats beim Weisungsrecht

Kennung
3407/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Wernigerode / Harz
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
  • Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
307 Direktionsrecht Des Arbeitgebers Pb
Kennung
3407/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Wernigerode / Harz
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 18.08.2025
15:00
Ende
Fr. 22.08.2025
12:30

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
  • Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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