Die Arbeit im IT-Ausschuss

Umsetzung der IT-Mitbestimmung im Betrieb

Kennung
1324/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

In Unternehmen laufen heute nahezu alle Arbeitsprozesse IT-basiert ab, was eine Flut verschiedener technischer Neuerungen und Weiterentwicklungen nach sich zieht. Bei der Implementierung und Entwicklung solcher IT-Systeme sowie bei der betrieblichen Nutzung von KI hat der Betriebsrat umfassende Mitbestimmungsrechte. Die effiziente Bewältigung der Aufgaben rund um die IT-Mitbestimmung übernimmt sinnvollerweise ein IT-Ausschuss. Dieser bildet die Schnittstelle zum Arbeitgeber bei allen IT-Themen und gibt dem gesamten Betriebsratsgremium Empfehlungen zum Umgang mit neuen IT-Mitbestimmungsanfragen. Das Seminar „Die Arbeit im IT-Ausschuss“ vermittelt den Teilnehmern das notwendige Anwender-Know-how sowie alle relevanten Kenntnisse über die sich aus den IT-Anwendungen ergebenden mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Fragen. Zudem erfahren die Teilnehmer, was beim Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen zu beachten ist.

Bildung und Aufgaben eines IT-Ausschusses

  • Die Bildung des Ausschusses nach § 28 BetrVG
  • Die Besetzung des Ausschusses: Wer ist dabei?
  • Welche Aufgaben können auf den Ausschuss übertragen werden?
  • Geschäftsführung des IT-Ausschusses
  • Erfolgreiches Zusammenarbeiten von IT-Ausschuss und Betriebsrat

Technische Grundlagen

  • Wo und wie werden Daten im Netz gespeichert?
  • Wie können Arbeitnehmer überwacht werden?
  • Besondere Möglichkeiten von ERP-Systemen wie SAP
  • Betriebliche Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Verhaltens- und Leistungskontrolle
  • Durchsetzungsmöglichkeiten für den Betriebsrat

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

  • Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung
    zu Künstlicher Intelligenz/KI-Gesetz, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG

Gläserner Betrieb und gläserne Mitarbeiter?

  • Welche Informationen dürfen gesammelt werden?
  • Wie erfolgt eine Auswertung?
  • Wie kann der IT-Ausschuss die Arbeitnehmerrechte schützen?

Informationen für den IT-Ausschuss

  • Das echte Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung
  • Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beratung?
  • Die Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere bei Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) – das ist zu beachten!
  • Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Verfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechtsgrundlage für die Bildung des IT-Ausschusses
  • Aufgaben des IT-Ausschusses
  • Technische Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen zu technischer Überwachung und neuen Technologien
  • Mitbestimmungsrecht des BR bei technischen Einrichtungen: Was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten?
266 IT Ausschuss Pb
Kennung
1324/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 24.03.2025
15:00
Ende
Fr. 28.03.2025
12:30

In Unternehmen laufen heute nahezu alle Arbeitsprozesse IT-basiert ab, was eine Flut verschiedener technischer Neuerungen und Weiterentwicklungen nach sich zieht. Bei der Implementierung und Entwicklung solcher IT-Systeme sowie bei der betrieblichen Nutzung von KI hat der Betriebsrat umfassende Mitbestimmungsrechte. Die effiziente Bewältigung der Aufgaben rund um die IT-Mitbestimmung übernimmt sinnvollerweise ein IT-Ausschuss. Dieser bildet die Schnittstelle zum Arbeitgeber bei allen IT-Themen und gibt dem gesamten Betriebsratsgremium Empfehlungen zum Umgang mit neuen IT-Mitbestimmungsanfragen. Das Seminar „Die Arbeit im IT-Ausschuss“ vermittelt den Teilnehmern das notwendige Anwender-Know-how sowie alle relevanten Kenntnisse über die sich aus den IT-Anwendungen ergebenden mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Fragen. Zudem erfahren die Teilnehmer, was beim Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen zu beachten ist.

Bildung und Aufgaben eines IT-Ausschusses

  • Die Bildung des Ausschusses nach § 28 BetrVG
  • Die Besetzung des Ausschusses: Wer ist dabei?
  • Welche Aufgaben können auf den Ausschuss übertragen werden?
  • Geschäftsführung des IT-Ausschusses
  • Erfolgreiches Zusammenarbeiten von IT-Ausschuss und Betriebsrat

Technische Grundlagen

  • Wo und wie werden Daten im Netz gespeichert?
  • Wie können Arbeitnehmer überwacht werden?
  • Besondere Möglichkeiten von ERP-Systemen wie SAP
  • Betriebliche Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Verhaltens- und Leistungskontrolle
  • Durchsetzungsmöglichkeiten für den Betriebsrat

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz

  • Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), EU-Verordnung
    zu Künstlicher Intelligenz/KI-Gesetz, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG

Gläserner Betrieb und gläserne Mitarbeiter?

  • Welche Informationen dürfen gesammelt werden?
  • Wie erfolgt eine Auswertung?
  • Wie kann der IT-Ausschuss die Arbeitnehmerrechte schützen?

Informationen für den IT-Ausschuss

  • Das echte Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung
  • Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beratung?
  • Die Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere bei Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) – das ist zu beachten!
  • Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Verfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechtsgrundlage für die Bildung des IT-Ausschusses
  • Aufgaben des IT-Ausschusses
  • Technische Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen zu technischer Überwachung und neuen Technologien
  • Mitbestimmungsrecht des BR bei technischen Einrichtungen: Was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten?
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Übrigens

Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar 12 von insgesamt 24 benötigten Unterrichtseinheiten anerkannt werden.


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG

Zu empfehlen für

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  • IT-Ausschussmitglieder

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