Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Betriebsrat, Personalrat und SBV in der Ausschusssitzung
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.
Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
- Bildung auf betrieblicher Ebene
- Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
- Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
- Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses
- Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
- Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
- Best-Practice-Beispiele
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
- Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
- Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
- Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes
- Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
- Handlungsmöglichkeiten in plötzlichen Krisensituationen
- Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Information der Mitarbeiter
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
- Personen im Arbeitsschutzausschuss
- Zuständigkeiten
- BR und SBV als aktive Mitglieder
- Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
- Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Rolle des Betriebsrats
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
- Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträgen
- Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Wahrnehmung von Beratungsrechten
- Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
- BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
- Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.
Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
- Bildung auf betrieblicher Ebene
- Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
- Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
- Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses
- Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
- Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
- Best-Practice-Beispiele
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
- Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
- Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
- Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes
- Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
- Handlungsmöglichkeiten in plötzlichen Krisensituationen
- Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Information der Mitarbeiter
Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss
- Personen im Arbeitsschutzausschuss
- Zuständigkeiten
- BR und SBV als aktive Mitglieder
- Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
- Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss
Rolle des Betriebsrats
- Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
- Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträgen
- Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Wahrnehmung von Beratungsrechten
- Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
- BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
- Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
1. Teilnehmer
|
1649,- €
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2. Teilnehmer
|
1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Hotel RIU Plaza Berlin | ||
Martin-Luther-Straße 1, 10777 Berlin
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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242,67 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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146,22 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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100,00 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Wussten Sie schon, dass in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss? In diesem müssen laut Gesetz zwei Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen.
PDF Download
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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- Betriebsratsmitglieder
- Arbeitsschutzausschussmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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