Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Einflussmöglichkeiten bei der Gefährdungsbeurteilung nutzen

Kennung
4212/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit seiner Beschäftigten zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Feststellung potenzieller Gefahren muss er eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen, auf deren Grundlage Maßnahmen ergriffen werden, wie die Gesundheitsrisiken beseitigt oder zumindest bestmöglich reduziert werden können. Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Beteiligungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei jedem Schritt der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen. Im Seminar „Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ lernen die Teilnehmer, wie ein Verfahren für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geregelt werden kann, das auf entsprechende örtliche Gegebenheiten und betriebliche Arbeitsbedingungen ausgerichtet ist.

Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
  • Überblick der rechtlichen Grundlagen
  • Beteiligte Personen
  • Welche Tätigkeiten sind zu betrachten?
  • Was beinhaltet die Dokumentationspflicht?

Die wesentlichen Gefährdungen erkennen

  • Abgrenzung: Gefahr und Gefährdung
  • Arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren ermitteln
  • Gefährdungsfaktoren erkennen
  • Wie sollte der BR vorgehen?

7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

  • Planung des BR: Konzepterstellung und Auswahl der Methode
  • Feststellung der Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen ermitteln: Wer macht was bis wann?
  • Kontrolle und Dokumentation

Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • BR als „Motor“ der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Wichtige Vorfragen des BR für eine sinnvolle organisatorische Umsetzung
  • Beauftragung von Externen

Die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung

  • Erzwingbar oder freiwillig?
  • Richtige Ausgestaltung der Mindestanforderungen
  • Welche Themen sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
  • Praxishilfe: Muster einer BV zur Gefährdungsbeurteilung

Die Einigungsstelle nach der Gefährdungsbeurteilung

  • Zeitpunkt der Anrufung
  • Zuständigkeit: zwingende Mitbestimmung bei konkreter Gefährdung
  • Sinnvolle Besetzung
  • Vorbereitung
  • Mögliche Ergebnisse
  • Wirkung und Umsetzung des Einigungsstellenspruchs

Exkurs: Praktische Tipps für die Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die rechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Konkreter Ablauf des Beurteilungsprozesses und der Kontrollpflichten
  • Verhandlung und Abschluss betrieblicher Regelungen
  • Einsetzung und Durchführung einer Einigungsstelle
870 Gefaehrdungsbeurteilung Pb
Kennung
4212/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 13.10.2025
15:00
Ende
Fr. 17.10.2025
12:30

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit seiner Beschäftigten zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Feststellung potenzieller Gefahren muss er eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen, auf deren Grundlage Maßnahmen ergriffen werden, wie die Gesundheitsrisiken beseitigt oder zumindest bestmöglich reduziert werden können. Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Beteiligungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei jedem Schritt der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen. Im Seminar „Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ lernen die Teilnehmer, wie ein Verfahren für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geregelt werden kann, das auf entsprechende örtliche Gegebenheiten und betriebliche Arbeitsbedingungen ausgerichtet ist.

Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
  • Überblick der rechtlichen Grundlagen
  • Beteiligte Personen
  • Welche Tätigkeiten sind zu betrachten?
  • Was beinhaltet die Dokumentationspflicht?

Die wesentlichen Gefährdungen erkennen

  • Abgrenzung: Gefahr und Gefährdung
  • Arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren ermitteln
  • Gefährdungsfaktoren erkennen
  • Wie sollte der BR vorgehen?

7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

  • Planung des BR: Konzepterstellung und Auswahl der Methode
  • Feststellung der Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen ermitteln: Wer macht was bis wann?
  • Kontrolle und Dokumentation

Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • BR als „Motor“ der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Wichtige Vorfragen des BR für eine sinnvolle organisatorische Umsetzung
  • Beauftragung von Externen

Die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung

  • Erzwingbar oder freiwillig?
  • Richtige Ausgestaltung der Mindestanforderungen
  • Welche Themen sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
  • Praxishilfe: Muster einer BV zur Gefährdungsbeurteilung

Die Einigungsstelle nach der Gefährdungsbeurteilung

  • Zeitpunkt der Anrufung
  • Zuständigkeit: zwingende Mitbestimmung bei konkreter Gefährdung
  • Sinnvolle Besetzung
  • Vorbereitung
  • Mögliche Ergebnisse
  • Wirkung und Umsetzung des Einigungsstellenspruchs

Exkurs: Praktische Tipps für die Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die rechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Konkreter Ablauf des Beurteilungsprozesses und der Kontrollpflichten
  • Verhandlung und Abschluss betrieblicher Regelungen
  • Einsetzung und Durchführung einer Einigungsstelle
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
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