Die Gefährdungsbeurteilung in Verkehrsbetrieben (ÖPNV/Bahnen)

Gesund und sicher arbeiten im Fahrdienst

Kennung
3920/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Willingen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Zu den Herausforderungen von Beschäftigten in Verkehrsunternehmen zählen u. a. Belastungen wie Schichtarbeit oder unvorhersehbare Unfälle und die besondere Verantwortung für die Sicherheit von Mensch und Material. Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess des betrieblichen Arbeitsschutzes in Verkehrsbetrieben zu gewährleisten, müssen branchenrelevante Belastungen und Gefahrenquellen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Im Seminar „Die Gefährdungsbeurteilung in Verkehrsbetrieben“ lernen die Teilnehmer alle relevanten Aspekte zu Prävention und Maßnahmengestaltung bei Fahrdienstuntauglichkeit und Konfliktsituationen kennen und erfahren, wie sie als Betriebsrat zu einer besseren Sicherheit und Gesundheit des Personals und der Fahrgäste beitragen können.

Gesetzliche Grundlagen zum betrieblichen Arbeitsschutz

  • Pflichten des Arbeitgebers nach § 618 BGB
  • Doppelwirkung des Arbeitsschutzrechts (ArbSchG, ASiG, ArbZG etc.)
  • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/innen
  • Rolle der Arbeitsschutzbehörden
  • Rolle des BR im betrieblichen Arbeitsschutz

Organisation des Arbeitsschutzes

  • Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
  • Verantwortung und Übertragen von Aufgaben
  • Einbindung des Betriebsarztes, Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Der Arbeitsschutzausschuss
  • Sicherstellen notwendiger Qualifikationen
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bzgl. Arbeitsschutzorganisation

Gefährdungsbeurteilung in Verkehrsbetrieben

  • Die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung
  • Typische Gefährdungen in Verkehrsbetrieben
  • Methoden zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen
  • Psychische Belastung ermitteln und beurteilen
  • Festlegung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen
  • Unterweisung
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Prävention und Maßnahmen bei Fahrdienstuntauglichkeit

  • Kriterien der Fahrdienstuntauglichkeit
  • Instrumente zur Vermeidung von Fahrdienstuntauglichkeit: Dienstplangestaltung, betriebliche Gesundheitsförderung, Eigenverantwortung etc.
  • Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung: Kartenverkauf, Servicebereich etc.

Prävention und Maßnahmen bei Konfliktsituationen

  • Technische und personelle Sicherheitsmaßnahmen gegen Übergriffe Dritter
  • Deeskalationstraining für Fahrer und Servicekräfte
  • Ausbildung von Sicherheitspersonal
  • Zusammenarbeit mit Schulen und Fangruppen des Sports
  • Unfallursachenanalyse

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die rechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Konkreter Ablauf des Beurteilungsprozesses
  • Branchenspezifische Umsetzung in Verkehrsbetrieben
  • Praxisnahe Umsetzungshilfen für eine effiziente Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung
aas – Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg
Kennung
3920/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Willingen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 22.09.2025
15:00
Ende
Fr. 26.09.2025
12:30

Zu den Herausforderungen von Beschäftigten in Verkehrsunternehmen zählen u. a. Belastungen wie Schichtarbeit oder unvorhersehbare Unfälle und die besondere Verantwortung für die Sicherheit von Mensch und Material. Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess des betrieblichen Arbeitsschutzes in Verkehrsbetrieben zu gewährleisten, müssen branchenrelevante Belastungen und Gefahrenquellen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Im Seminar „Die Gefährdungsbeurteilung in Verkehrsbetrieben“ lernen die Teilnehmer alle relevanten Aspekte zu Prävention und Maßnahmengestaltung bei Fahrdienstuntauglichkeit und Konfliktsituationen kennen und erfahren, wie sie als Betriebsrat zu einer besseren Sicherheit und Gesundheit des Personals und der Fahrgäste beitragen können.

Gesetzliche Grundlagen zum betrieblichen Arbeitsschutz

  • Pflichten des Arbeitgebers nach § 618 BGB
  • Doppelwirkung des Arbeitsschutzrechts (ArbSchG, ASiG, ArbZG etc.)
  • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/innen
  • Rolle der Arbeitsschutzbehörden
  • Rolle des BR im betrieblichen Arbeitsschutz

Organisation des Arbeitsschutzes

  • Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation
  • Verantwortung und Übertragen von Aufgaben
  • Einbindung des Betriebsarztes, Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Der Arbeitsschutzausschuss
  • Sicherstellen notwendiger Qualifikationen
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bzgl. Arbeitsschutzorganisation

Gefährdungsbeurteilung in Verkehrsbetrieben

  • Die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung
  • Typische Gefährdungen in Verkehrsbetrieben
  • Methoden zur Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen
  • Psychische Belastung ermitteln und beurteilen
  • Festlegung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen
  • Unterweisung
  • Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Prävention und Maßnahmen bei Fahrdienstuntauglichkeit

  • Kriterien der Fahrdienstuntauglichkeit
  • Instrumente zur Vermeidung von Fahrdienstuntauglichkeit: Dienstplangestaltung, betriebliche Gesundheitsförderung, Eigenverantwortung etc.
  • Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung: Kartenverkauf, Servicebereich etc.

Prävention und Maßnahmen bei Konfliktsituationen

  • Technische und personelle Sicherheitsmaßnahmen gegen Übergriffe Dritter
  • Deeskalationstraining für Fahrer und Servicekräfte
  • Ausbildung von Sicherheitspersonal
  • Zusammenarbeit mit Schulen und Fangruppen des Sports
  • Unfallursachenanalyse

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die rechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Konkreter Ablauf des Beurteilungsprozesses
  • Branchenspezifische Umsetzung in Verkehrsbetrieben
  • Praxisnahe Umsetzungshilfen für eine effiziente Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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