Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3 (SBV 3)

Hilfen beantragen und Kollegen optimal beraten

Kennung
4409/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Warnemünde
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Videounterstützte Praxisübungen

Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.

Integrationsfachdienst des Integrationsamts

  • Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
  • Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
  • Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen

Technischer Beratungsdienst

  • Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
  • Technische Arbeitshilfen beantragen
  • Welche Arbeitshilfen gibt es?
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
  • Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze

Leistungen an den Arbeitgeber

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
  • Gründung von Inklusionsbetrieben
  • Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

  • Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
  • Wie erfolgt die Beantragung?
  • Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen

Beratung durch die Vertrauensperson

  • Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
  • Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
  • Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
  • Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
  • Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
  • Beratungssituationen im Rollenspiel einüben
  • Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
  • Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
  • Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
  • Leistungen des Integrationsamts
  • Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
632 SBV 3 Pb
Kennung
4409/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Warnemünde
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 27.10.2025
15:00
Ende
Fr. 31.10.2025
12:30
Videounterstützte Praxisübungen

Schwerbehindertenvertreter unterstützen ihre behinderten oder diesen gleichgestellte Kollegen bei sämtlichen Antragstellungen, begleiten sie bei Krisen im Arbeitsalltag und informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten. Dafür muss die SBV das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter kennen und wissen, welche Probleme Antragstellungen bei den Leistungsträgern nach sich ziehen können. Entscheidend ist zudem, wie die SBV öffentlich auftritt und in den Betriebsversammlungen bzw. der Betriebspolitik sichtbar ist. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 3“ werden die wichtigsten Institutionen und deren Aufgabenbereiche dargestellt. Zudem lernen die Teilnehmer, wie eine aktive und zielführende Öffentlichkeitsarbeit der SBV organisiert werden kann.

Integrationsfachdienst des Integrationsamts

  • Fachliche Beratung durch die öffentlichen Stellen nutzen
  • Klärung möglicher Leistungen zugunsten schwerbehinderter Menschen
  • Unterstützung bei Einarbeitung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung beantragen

Technischer Beratungsdienst

  • Beratung bei technisch-organisatorischen Fragen zugunsten schwerbehinderter Menschen im Betrieb
  • Technische Arbeitshilfen beantragen
  • Welche Arbeitshilfen gibt es?
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung – so geht‘s
  • Beispiele für gut eingerichtete Arbeitsplätze

Leistungen an den Arbeitgeber

  • Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
  • Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
  • Unterstützung bei außergewöhnlicher Belastung von Mitarbeitern
  • Gründung von Inklusionsbetrieben
  • Prävention im Betrieb: So treffen Sie die richtigen Vorkehrungen

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

  • Den richtigen Ansprechpartner finden: bei Anschaffung technischer Arbeitsmittel, der Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz sowie beruflicher Fort- und Weiterbildung
  • Wie erfolgt die Beantragung?
  • Mögliche Reaktionen bei Ablehnung der Leistungen

Beratung durch die Vertrauensperson

  • Zu welchen Themen kann/ darf die SBV beraten?
  • Wie bereite ich Gespräche strukturiert vor? Checklisten & Co.
  • Aktives Zuhören und Fragetechniken in der Beratung
  • Bei Anträgen unterstützen – aber wie?
  • Organisatorisches: Welche Formulare sollte ich als SBV bereithalten?
  • Beratungssituationen im Rollenspiel einüben
  • Mit welchen Fragen kommen die Kollegen zu mir? Praxisnaher Austausch

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Pflichten und Aufgaben des Integrationsamts
  • Aufgaben des technischen Beratungsdienstes
  • Kriterien für Entscheidungen des Integrationsamts
  • Leistungen des Integrationsamts
  • Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
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Verfügbarkeit

Freie Plätze verfügbar

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer
1590,- €
2. Teilnehmer
1540,- €
Weitere Teilnehmer
1490,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Hotel Neptun
Seestraße 19, 18119 Ostseebad Warnemünde
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
271,60 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
132,64 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
89,34 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Bitte beachten

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

 

Übrigens:

Auch ein Mitglied des Betriebsrats muss entsprechende Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben! (Hess. VGH, vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87)


PDF Download
§ Anspruchsgrundlage § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Betriebsratsmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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