Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 (SBV 2)
Beteiligung der SBV bei Personalentscheidungen
Schwerbehinderte Menschen bei Einstellung, Weiterbildung, barrierefreier Arbeitsgestaltung und beim Kündigungsschutz zu unterstützen, gehört zu den primären Aufgaben der SBV. Deshalb ist sie in eine Reihe von Konsultations-, Präventions- und Kooperationsverfahren eingebunden und hat zudem ein Initiativrecht, um Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung einzuleiten. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2“ lernen die Teilnehmer, welche Aufgaben die SBV bei der Einstellung und Kündigung von (schwerbehinderten) Arbeitnehmern hat und was bei einer Inklusionsvereinbarung zu beachten ist. Ein Besuch beim Sozialgericht vermittelt praktische Einblicke in den Ablauf gerichtlicher Verfahren.
Basics zum Umgang mit Gesetzestexten
- Wo finde ich was? – sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch
Einstellung von Mitarbeitern – Beteiligung der SBV
- Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat
- Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
- Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten
- §§ 164, 165 SGB IX – Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch
- Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
Kündigung von Arbeitnehmern – Beteiligung der SBV
- Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern
- Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV
Kündigung schwerbehinderter Menschen
- Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
- Beteiligung der SBV, des BR und des Integrationsamts
- Checklisten und Muster für die Stellungnahme der SBV
- Die Zustimmung des Integrationsamts: So läuft das Verfahren ab
- Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Praktisches zur Inklusionsvereinbarung
- Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Inhalte und Beispiele einer Inklusionsvereinbarung
- Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten
Der Weg zum Sozialgericht
- Antragsverfahren – Widerspruch – Klage
- Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“
- Rechtsmittel, Fristberechnungen und Zuständigkeiten
Besuch beim Sozialgericht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
- Der Weg zum Sozialgericht
- Checklisten und Muster für den SBV-Alltag
Schwerbehinderte Menschen bei Einstellung, Weiterbildung, barrierefreier Arbeitsgestaltung und beim Kündigungsschutz zu unterstützen, gehört zu den primären Aufgaben der SBV. Deshalb ist sie in eine Reihe von Konsultations-, Präventions- und Kooperationsverfahren eingebunden und hat zudem ein Initiativrecht, um Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung einzuleiten. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2“ lernen die Teilnehmer, welche Aufgaben die SBV bei der Einstellung und Kündigung von (schwerbehinderten) Arbeitnehmern hat und was bei einer Inklusionsvereinbarung zu beachten ist. Ein Besuch beim Sozialgericht vermittelt praktische Einblicke in den Ablauf gerichtlicher Verfahren.
Basics zum Umgang mit Gesetzestexten
- Wo finde ich was? – sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch
Einstellung von Mitarbeitern – Beteiligung der SBV
- Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat
- Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
- Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten
- §§ 164, 165 SGB IX – Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch
- Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
Kündigung von Arbeitnehmern – Beteiligung der SBV
- Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern
- Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV
Kündigung schwerbehinderter Menschen
- Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
- Beteiligung der SBV, des BR und des Integrationsamts
- Checklisten und Muster für die Stellungnahme der SBV
- Die Zustimmung des Integrationsamts: So läuft das Verfahren ab
- Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts
Praktisches zur Inklusionsvereinbarung
- Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Inhalte und Beispiele einer Inklusionsvereinbarung
- Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten
Der Weg zum Sozialgericht
- Antragsverfahren – Widerspruch – Klage
- Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“
- Rechtsmittel, Fristberechnungen und Zuständigkeiten
Besuch beim Sozialgericht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
- Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
- Der Weg zum Sozialgericht
- Checklisten und Muster für den SBV-Alltag
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer
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1490,- €
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2. Teilnehmer
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1440,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1390,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Dorint Hotel Dresden | ||
Grunaer Straße 14, 01069 Dresden
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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193,08 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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97,90 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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74,04 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
Übrigens:
Auch ein Mitglied des Betriebsrats muss entsprechende Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben! (Hess. VGH, vom 15.11.1989 – HPV TL 2960/87)
PDF Download
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
Formulare & Musterschreiben