Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die wichtigsten Grundlagen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Kennung
1014/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Scharbeutz
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Die Aufgabe der SBV erschöpft sich nicht in der unmittelbaren Unterstützung schwerbehinderter Kollegen, sie hat auch darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilzunehmen und Anträge zu stellen, was Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts erfordert. Im Seminar „Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, welche die SBV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Arbeit benötigt.

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht –Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitsgesetze und andere Rechtsquellen
  • Betriebsverfassungsgesetz und Rechte des Betriebsrats im Überblick

Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR

  • Rechtsstellung der Vertrauensperson und des Betriebsratsvorsitzenden
  • Sichere Beschlussfassung analog und digital
  • Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen

Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV

  • Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Weitere Zusammenarbeit mit Gremien (z. B. GBR, JAV und Wirtschaftsausschuss)

Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG

  • Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen
  • Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede

Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten

  • Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG
  • Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson
  • Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG
  • Beteiligung des Integrationsamts und der Vertrauensperson bei Kündigungen
  • Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

  • Inhalt des Arbeitsvertrages und Vorgaben des Nachweisgesetzes
  • Befristung und Teilzeit als besondere Beschäftigungsformen

Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick

  • Arbeitszeitgesetz und Überstunden – Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaub: Entstehung, Gewährung und Übertragung
  • Krankheit im Urlaub
  • Zusatzurlaub nach SGB IX

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wieso die Beschlussfassung wichtig ist
  • Rechte und Pflichten der SBV und des BR
  • Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sowie Beteiligung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung schwerbehinderter Menschen
  • Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
  • Arbeitnehmerschutzgesetze im Überblick
aas – Landespersonalvertretungsrecht Mecklenburg-Vorpommern
Kennung
1014/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Scharbeutz
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 03.03.2025
15:00
Ende
Fr. 07.03.2025
12:30

Die Aufgabe der SBV erschöpft sich nicht in der unmittelbaren Unterstützung schwerbehinderter Kollegen, sie hat auch darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilzunehmen und Anträge zu stellen, was Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts erfordert. Im Seminar „Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung“ erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, welche die SBV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Arbeit benötigt.

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht –Gesetzliche Grundlagen

  • Arbeitsgesetze und andere Rechtsquellen
  • Betriebsverfassungsgesetz und Rechte des Betriebsrats im Überblick

Voraussetzungen für rechtswirksames Handeln für SBV und BR

  • Rechtsstellung der Vertrauensperson und des Betriebsratsvorsitzenden
  • Sichere Beschlussfassung analog und digital
  • Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen

Aufgaben des Betriebsrats und Zusammenarbeit mit der SBV

  • Allgemeine Aufgaben nach § 80 BetrVG, insbesondere die Überwachungsaufgaben des Betriebsrats
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Weitere Zusammenarbeit mit Gremien (z. B. GBR, JAV und Wirtschaftsausschuss)

Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG

  • Soziale Angelegenheiten: Arbeitszeit und Überstunden, Arbeitsentgelt und Zulagen
  • Ausübung durch Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede

Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten

  • Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG
  • Beteiligung des Betriebsrats und der Vertrauensperson
  • Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen gemäß § 102 BetrVG
  • Beteiligung des Integrationsamts und der Vertrauensperson bei Kündigungen
  • Ablauf des Anhörungsverfahrens und Widerspruchsrecht

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis

  • Inhalt des Arbeitsvertrages und Vorgaben des Nachweisgesetzes
  • Befristung und Teilzeit als besondere Beschäftigungsformen

Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick

  • Arbeitszeitgesetz und Überstunden – Besonderheiten bei schwerbehinderten Menschen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Urlaub: Entstehung, Gewährung und Übertragung
  • Krankheit im Urlaub
  • Zusatzurlaub nach SGB IX

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wieso die Beschlussfassung wichtig ist
  • Rechte und Pflichten der SBV und des BR
  • Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sowie Beteiligung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung schwerbehinderter Menschen
  • Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
  • Arbeitnehmerschutzgesetze im Überblick
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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Bitte beachten

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.


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§ Anspruchsgrundlage § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

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