Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3 (JAV 3)
Reality Check – Arbeitsrecht und JAV-Arbeit in der Praxis
Die JAV ist der zentrale Ansprechpartner der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle. Mit einer Vielzahl an Aufgaben ist die JAV als kompetenter Ansprechpartner gefordert, wenn es beispielsweise darum geht, wie es nach der Ausbildung für die Azubi-Kollegen weitergeht oder was im Betrieb erlaubt ist und was nicht. Dies setzt voraus, dass sich die JAV bei den Azubis bekannt macht und sichtbar auftritt, die eigene Arbeit im Rahmen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit transparent gestaltet und die Auszubildenden für die Ziele der JAV begeistert. Im Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3“ lernen die Teilnehmer das erforderliche Fachwissen, um den Azubi-Kollegen bei allen Fragen kompetent zur Seite zu stehen und erfahren, welche Möglichkeiten sie haben, um Ihre Bekanntheit im Betrieb sicherzustellen bzw. zu steigern.
Die Öffentlichkeitsarbeit der JAV
- So zeigt die JAV Präsenz
- Vorhandene Informationskanäle nutzen
- Die Jugend- und Auszubildendenversammlung professionell gestalten
- Social Media und Datenschutz
- Sprechstunden organisieren
- Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
- Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und ihre Folgen für Kündigungsschutz und Probezeit
- Befristung nach der Ausbildung: Geht das?
- Wie kann ich mich nach der Ausbildung noch weiterbilden?
- Der Fortbildungsvertrag und seine Rückzahlungsklauseln
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
- Fristen und Formalien für die Beantragung von ALG
Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis
- Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig?
- Muss ich Überstunden machen oder darf ich sie ablehnen?
- Wann darf ich Pausen machen?
- Auszubildende und Schichtarbeit
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Verhalten im Betrieb – Was ist erlaubt, was nicht?
- Welche Verhaltensregeln gibt es im Betrieb?
- Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Privates am Arbeitsplatz: Internet, Mails und Handy – Was ist okay?
- Rauchen am Arbeitsplatz – Regelungen in Betriebsvereinbarungen
- Dresscode und Arbeitskleidung – Was ziehe ich an?
- Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen?
- Verhaltensbedingte und fristlose Kündigung
Vorbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Beschluss- oder Urteilsverfahren?
- Brauche ich vor Gericht einen Rechtsanwalt?
- JAV, Betriebsrat und Arbeitgeber im Arbeitsgerichtsverfahren
Highlight: Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sicherer Umgang mit Gesetzen
- Möglichkeiten der Beschäftigung nach der Ausbildung
- Die wichtigsten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers
- Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Die JAV ist der zentrale Ansprechpartner der Auszubildenden und Jugendlichen im Betrieb oder der Dienststelle. Mit einer Vielzahl an Aufgaben ist die JAV als kompetenter Ansprechpartner gefordert, wenn es beispielsweise darum geht, wie es nach der Ausbildung für die Azubi-Kollegen weitergeht oder was im Betrieb erlaubt ist und was nicht. Dies setzt voraus, dass sich die JAV bei den Azubis bekannt macht und sichtbar auftritt, die eigene Arbeit im Rahmen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit transparent gestaltet und die Auszubildenden für die Ziele der JAV begeistert. Im Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 3“ lernen die Teilnehmer das erforderliche Fachwissen, um den Azubi-Kollegen bei allen Fragen kompetent zur Seite zu stehen und erfahren, welche Möglichkeiten sie haben, um Ihre Bekanntheit im Betrieb sicherzustellen bzw. zu steigern.
Die Öffentlichkeitsarbeit der JAV
- So zeigt die JAV Präsenz
- Vorhandene Informationskanäle nutzen
- Die Jugend- und Auszubildendenversammlung professionell gestalten
- Social Media und Datenschutz
- Sprechstunden organisieren
- Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
- Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis und ihre Folgen für Kündigungsschutz und Probezeit
- Befristung nach der Ausbildung: Geht das?
- Wie kann ich mich nach der Ausbildung noch weiterbilden?
- Der Fortbildungsvertrag und seine Rückzahlungsklauseln
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
- Fristen und Formalien für die Beantragung von ALG
Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis
- Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall richtig?
- Muss ich Überstunden machen oder darf ich sie ablehnen?
- Wann darf ich Pausen machen?
- Auszubildende und Schichtarbeit
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Verhalten im Betrieb – Was ist erlaubt, was nicht?
- Welche Verhaltensregeln gibt es im Betrieb?
- Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Privates am Arbeitsplatz: Internet, Mails und Handy – Was ist okay?
- Rauchen am Arbeitsplatz – Regelungen in Betriebsvereinbarungen
- Dresscode und Arbeitskleidung – Was ziehe ich an?
- Wann darf der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen?
- Verhaltensbedingte und fristlose Kündigung
Vorbereitung des Arbeitsgerichtsbesuchs
- Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Beschluss- oder Urteilsverfahren?
- Brauche ich vor Gericht einen Rechtsanwalt?
- JAV, Betriebsrat und Arbeitgeber im Arbeitsgerichtsverfahren
Highlight: Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sicherer Umgang mit Gesetzen
- Möglichkeiten der Beschäftigung nach der Ausbildung
- Die wichtigsten Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
- Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers
- Ablauf einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer
|
1490,- €
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2. Teilnehmer
|
1440,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1390,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
HYPERION Hotel München | ||
Truderinger Straße 13, 81677 München
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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243,06 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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122,69 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
95,38 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.
PDF Download
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