Betriebswirtschaftliches Grundwissen für jedes Betriebsratsmitglied
Wirtschaftliche Entscheidungen verstehen und hinterfragen
Als Betriebsratsmitglied muss man die gesamtwirtschaftliche Situation sowie die maßgeblichen ökonomischen Rahmenbedingungen des Unternehmens kennen, um seine Aufgaben fach- und sachgerecht wahrnehmen und sich in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber konstruktiv einbringen zu können. Die in dem Seminar „Betriebswirtschaftliches Grundwissen“ vermittelten Grundkenntnisse sind erforderlich, um z. B. ein bestehendes Risiko für den Bestand von Arbeitsplätzen rechtzeitig zu erkennen. Zudem dienen sie als wichtige Grundlage, um eigene Vorstellungen einbringen oder Gestaltungsspielräume im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten beurteilen und wahrnehmen zu können.
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – mit und ohne Wirtschaftsausschuss
- Wann besteht eine Pflicht zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses?
- Informationsrecht ohneWirtschaftsausschuss
- Wie können eigene Informationsrechte des Betriebsrats begründet werden?
- Delegation der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Betriebsrats
Erläuterung des Jahresabschlusses unter Beteiligung des (Gesamt-)Betriebsrats gem. § 108 Abs. 5 BetrVG
- Teilnehmer und Zeitpunkt der „Bilanzsitzung“
- Was gehört zum Jahresabschluss?
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – wo stehen welche Informationen?
- Wo kann man weitere Erläuterungen zu den Zahlen finden?
- Die Bilanz verstehen und beurteilen
- Die Gewinn- und Verlustrechnung als erste Ergebnisanalyse
- Anhang und Lagebericht als wichtige Informationsquelle
Wem gegenüber und wann erfolgen benötigte Informationen?
- Umfang der Information des (Gesamt-) Betriebsrats
- Erstellen eines Fragenkatalogs durch (Gesamt-) Betriebsrat/Wirtschaftsausschuss
- Welche Informationen werden benötigt und welche Aussagekraft haben sie?
- Aufbau eines eigenen Kennzifferninformationssystems
- Monatsauswertungen und Planrechnungen richtig interpretieren
- Beurteilung der zukünftigen Unternehmenssituation
- Bericht des Wirtschaftsausschusses an den (Gesamt-)Betriebsrat
- Die Informationen des Wirtschaftsausschusses und Bedeutung für das Informationsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats
Grundlagen des Rechnungswesens
- Was steht wo und was kann der Betriebsrat daraus erkennen?
- Echtes Geld oder kalkulatorische Kosten
- Aussagen des Lageberichts und Bilanzspielräume in deutschen Unternehmen kennenlernen
Hierarchie und Organisation
- Aufbau- und Ablauforganisation verstehen
- Strategisch, taktisch, operativ: was es bedeutet
- Unterschiede wichtigster Rechts- und Gesellschaftsformen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Auf diese Informationen hat der Betriebsrat Anspruch
- Informationen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten richtig durchsetzen
- Wichtige Ansatzpunkte für Fragen an die Geschäftsleitung
- Kennzahlen nutzen – das Unternehmen als Ganzes sehen
- Vor- und Nachteile organisatorischer Gestaltungen erkennen
Als Betriebsratsmitglied muss man die gesamtwirtschaftliche Situation sowie die maßgeblichen ökonomischen Rahmenbedingungen des Unternehmens kennen, um seine Aufgaben fach- und sachgerecht wahrnehmen und sich in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber konstruktiv einbringen zu können. Die in dem Seminar „Betriebswirtschaftliches Grundwissen“ vermittelten Grundkenntnisse sind erforderlich, um z. B. ein bestehendes Risiko für den Bestand von Arbeitsplätzen rechtzeitig zu erkennen. Zudem dienen sie als wichtige Grundlage, um eigene Vorstellungen einbringen oder Gestaltungsspielräume im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten beurteilen und wahrnehmen zu können.
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – mit und ohne Wirtschaftsausschuss
- Wann besteht eine Pflicht zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses?
- Informationsrecht ohneWirtschaftsausschuss
- Wie können eigene Informationsrechte des Betriebsrats begründet werden?
- Delegation der Aufgaben des Wirtschaftsausschusses auf einen Ausschuss des Betriebsrats
Erläuterung des Jahresabschlusses unter Beteiligung des (Gesamt-)Betriebsrats gem. § 108 Abs. 5 BetrVG
- Teilnehmer und Zeitpunkt der „Bilanzsitzung“
- Was gehört zum Jahresabschluss?
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – wo stehen welche Informationen?
- Wo kann man weitere Erläuterungen zu den Zahlen finden?
- Die Bilanz verstehen und beurteilen
- Die Gewinn- und Verlustrechnung als erste Ergebnisanalyse
- Anhang und Lagebericht als wichtige Informationsquelle
Wem gegenüber und wann erfolgen benötigte Informationen?
- Umfang der Information des (Gesamt-) Betriebsrats
- Erstellen eines Fragenkatalogs durch (Gesamt-) Betriebsrat/Wirtschaftsausschuss
- Welche Informationen werden benötigt und welche Aussagekraft haben sie?
- Aufbau eines eigenen Kennzifferninformationssystems
- Monatsauswertungen und Planrechnungen richtig interpretieren
- Beurteilung der zukünftigen Unternehmenssituation
- Bericht des Wirtschaftsausschusses an den (Gesamt-)Betriebsrat
- Die Informationen des Wirtschaftsausschusses und Bedeutung für das Informationsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats
Grundlagen des Rechnungswesens
- Was steht wo und was kann der Betriebsrat daraus erkennen?
- Echtes Geld oder kalkulatorische Kosten
- Aussagen des Lageberichts und Bilanzspielräume in deutschen Unternehmen kennenlernen
Hierarchie und Organisation
- Aufbau- und Ablauforganisation verstehen
- Strategisch, taktisch, operativ: was es bedeutet
- Unterschiede wichtigster Rechts- und Gesellschaftsformen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Auf diese Informationen hat der Betriebsrat Anspruch
- Informationen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten richtig durchsetzen
- Wichtige Ansatzpunkte für Fragen an die Geschäftsleitung
- Kennzahlen nutzen – das Unternehmen als Ganzes sehen
- Vor- und Nachteile organisatorischer Gestaltungen erkennen
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
1. Teilnehmer
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1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Göbel's Landhotel | ||
Briloner Straße 48, 34508 Willingen
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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169,92 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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71,82 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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42,97 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Nach der Rechtsprechung des LAG Baden-Württemberg (vom 08.11.1996 – 5 TaBV2/96) erfordert eine sachgerechte Betriebsratsarbeit von jedem Betriebsratsmitglied einen gewissen Standard an wirtschaftlichen Kenntnissen. Insoweit ist allen Betriebsratsmitgliedern, sofern sie derartige Kenntnisse nicht besitzen, die Teilnahme an Schulungs-und Bildungsveranstaltungen zu ermöglichen, die solche notwendigen und allgemeinen Kenntnisse vermitteln.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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- Betriebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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