Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4)

Aktive Mitbestimmung bei Personalplanung, Berufsbildung und Betriebsänderungen

Kennung
3704/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Baabe / Rügen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Ein wesentlicher Bereich der Betriebsratsarbeit befasst sich mit den Beteiligungsrechten in allgemeinen personellen Angelegenheiten und bei Umstrukturierungen. Im Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 4“ lernen die Teilnehmer, wie sie u. a. bei Personalentwicklung, Fortbildungsmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung zu beteiligen sind. Zudem erfahren sie, wie sie Beschäftigte, die sich mit Anliegen und Beschwerden an den Betriebsrat wenden, wirkungsvoll unterstützen können. Für den Ernstfall muss jedes Betriebsratsmitglied zudem rechtzeitig wissen, was bei einer Betriebsänderung zu tun ist.

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
  • Hinzuziehung des BR bei Einsichtnahme in Personalakten
  • Beteiligungsrechte des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern

Die Beteiligungsrechte bei der Personalplanung

  • Personalplanung zur Beschäftigungssicherung
  • Handlungsmöglichkeiten des BR, wenn (der Arbeitgeber sagt, dass) keine Personalplanung vorhanden ist

Weitere allgemeine personelle Angelegenheiten

  • So fordert der BR eine innerbetriebliche Stellenausschreibung!
  • Mitbestimmung beim Personalfragebogen
  • Checklisten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Persönliche Angaben in Formulararbeitsverträgen
  • Allgemeine Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG
  • Beteiligung des BR bei Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG

Mitbestimmung bei Berufsbildung, §§ 96 ff. BetrVG

  • Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs des Betriebs
  • Beratung über Pläne und Maßnahmen zur Berufsbildung der Arbeitnehmer
  • Einflussnahme und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR

Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und -umgebung, §§ 90, 91 BetrVG

  • Rechtzeitige und vollständige Unterrichtung
  • Gesetzlich vorgesehene Beratung zwischen BR und Arbeitgeber
  • Ausgleich für Arbeitnehmer bei besonderen Belastungen
  • Anrufung der Einigungsstelle

Beteiligungsrechte bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG

  • Einschränkung, Stilllegung und Verlegung, Zusammenschluss mit anderen Betrieben und weitere Fallgruppen – Informations- und Beratungsrechte des BR
  • Möglichkeiten des BR, wenn der Arbeitgeber ihn nicht umfassend unterrichtet
  • Aufgabenbereich der Einigungsstelle
  • Mögliche Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beauftragung von Sachverständigen nach § 111 S. 2 BetrVG
  • Richtiges Vorgehen des BR, je nach Strategie des Arbeitgebers

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
  • Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
  • Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
  • Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
aas Seminare – Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4) – Grundlagenseminar für Betriebsräte- 103 BR 4 Pb
Kennung
3704/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Baabe / Rügen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 08.09.2025
15:00
Ende
Fr. 12.09.2025
12:30

Ein wesentlicher Bereich der Betriebsratsarbeit befasst sich mit den Beteiligungsrechten in allgemeinen personellen Angelegenheiten und bei Umstrukturierungen. Im Seminar „Betriebsverfassungsrecht – Teil 4“ lernen die Teilnehmer, wie sie u. a. bei Personalentwicklung, Fortbildungsmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung zu beteiligen sind. Zudem erfahren sie, wie sie Beschäftigte, die sich mit Anliegen und Beschwerden an den Betriebsrat wenden, wirkungsvoll unterstützen können. Für den Ernstfall muss jedes Betriebsratsmitglied zudem rechtzeitig wissen, was bei einer Betriebsänderung zu tun ist.

Unterstützung des Betriebsrats

  • Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen)
  • Hinzuziehung des BR bei Einsichtnahme in Personalakten
  • Beteiligungsrechte des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern

Die Beteiligungsrechte bei der Personalplanung

  • Personalplanung zur Beschäftigungssicherung
  • Handlungsmöglichkeiten des BR, wenn (der Arbeitgeber sagt, dass) keine Personalplanung vorhanden ist

Weitere allgemeine personelle Angelegenheiten

  • So fordert der BR eine innerbetriebliche Stellenausschreibung!
  • Mitbestimmung beim Personalfragebogen
  • Checklisten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Persönliche Angaben in Formulararbeitsverträgen
  • Allgemeine Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG
  • Beteiligung des BR bei Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG

Mitbestimmung bei Berufsbildung, §§ 96 ff. BetrVG

  • Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs des Betriebs
  • Beratung über Pläne und Maßnahmen zur Berufsbildung der Arbeitnehmer
  • Einflussnahme und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR

Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und -umgebung, §§ 90, 91 BetrVG

  • Rechtzeitige und vollständige Unterrichtung
  • Gesetzlich vorgesehene Beratung zwischen BR und Arbeitgeber
  • Ausgleich für Arbeitnehmer bei besonderen Belastungen
  • Anrufung der Einigungsstelle

Beteiligungsrechte bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG

  • Einschränkung, Stilllegung und Verlegung, Zusammenschluss mit anderen Betrieben und weitere Fallgruppen – Informations- und Beratungsrechte des BR
  • Möglichkeiten des BR, wenn der Arbeitgeber ihn nicht umfassend unterrichtet
  • Aufgabenbereich der Einigungsstelle
  • Mögliche Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beauftragung von Sachverständigen nach § 111 S. 2 BetrVG
  • Richtiges Vorgehen des BR, je nach Strategie des Arbeitgebers

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
  • Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
  • Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
  • Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Zum Warenkorb

Verfügbarkeit

Freie Plätze verfügbar

mit Kollegenrabatt ab 1549,- €
1. Teilnehmer
1649,- €
2. Teilnehmer
1599,- €
Weitere Teilnehmer
1549,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

VILLA SANO - Baabe
Strandstraße 12-14, 18586 Ostseebad Baabe / Rügen
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
218,33 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
119,84 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
79,63 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

PDF Download
§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder