Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1

Grundlagenwissen für Betriebsräte, Personalräte und SBV

Kennung
3811/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Betriebsrat kann beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz maßgeblich Einfluss nehmen. Dies liegt vor allem daran, dass die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutz größtenteils Rahmenvorschriften darstellen, die unter Beteiligung des Betriebsrats angepasst und umgesetzt werden müssen. Die Teilnehmer des Seminars „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1“ lernen, welche Akteure beim betrieblichen Arbeitsschutz eine Rolle spielen und wie der Betriebsrat in die Zusammenarbeit eingebunden werden muss. Zudem erfahren sie, wo man bei der Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen ansetzen kann. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Einbindung des Betriebsrats in ein ganzheitliches präventionsorientiertes Regelungssystem in Betrieben.

Was ist betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz?

  • Definition, Begriffe und Ziele

Arbeitsbelastungen und ihre möglichen Folgen

  • Belastung und Beanspruchung
  • Belastungen durch neue Organisationsformen, Digitalisierung und Demografie
  • Verantwortung des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz
  • Aktuelle Entwicklungen bei psychischen Erkrankungen

Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Arbeit

  • Arbeitsunfall und Wegeunfall
  • Berufskrankheiten
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
  • Handlungsbereiche für den Betriebsrat

Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation

  • Personen, Institutionen, Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
  • Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses und Rolle des Betriebsrats
  • Fachausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern

Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge

  • Die Auswirkungen der europäischen Richtlinien
  • Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen in der Praxis
  • Die wichtigsten Vorschriften aus ASiG und ArbStättVO
  • Verordnungen der Berufsgenossenschaften

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats

  • Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Informations- und Unterrichtungsanspruch
  • Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz nach §§ 9 u. 10 ASiG
  • Argumentationshilfen gegenüber dem Arbeitgeber

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Grundlegende Systematik der Arbeitssicherheit
  • Organisatorische Grundsätze des Arbeitsschutzes
  • Wie sich Gesetze, Verordnungen und Regeln zu einem ganzheitlichen präventionsorientierten Regelungssystem fügen
  • Das verbirgt sich hinter dem Unfallversicherungsschutz nach SGB VII
  • So kann ich als BR die Umsetzung des ArbSchG gewährleisten
aas – Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1 – Pb
Kennung
3811/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hamburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 15.09.2025
15:00
Ende
Fr. 19.09.2025
12:30

Der Betriebsrat kann beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz maßgeblich Einfluss nehmen. Dies liegt vor allem daran, dass die gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutz größtenteils Rahmenvorschriften darstellen, die unter Beteiligung des Betriebsrats angepasst und umgesetzt werden müssen. Die Teilnehmer des Seminars „Arbeits- und Gesundheitsschutz – Teil 1“ lernen, welche Akteure beim betrieblichen Arbeitsschutz eine Rolle spielen und wie der Betriebsrat in die Zusammenarbeit eingebunden werden muss. Zudem erfahren sie, wo man bei der Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen ansetzen kann. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Einbindung des Betriebsrats in ein ganzheitliches präventionsorientiertes Regelungssystem in Betrieben.

Was ist betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz?

  • Definition, Begriffe und Ziele

Arbeitsbelastungen und ihre möglichen Folgen

  • Belastung und Beanspruchung
  • Belastungen durch neue Organisationsformen, Digitalisierung und Demografie
  • Verantwortung des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz
  • Aktuelle Entwicklungen bei psychischen Erkrankungen

Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Arbeit

  • Arbeitsunfall und Wegeunfall
  • Berufskrankheiten
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr
  • Handlungsbereiche für den Betriebsrat

Die inner- und außerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation

  • Personen, Institutionen, Aufgaben, Handlungsfelder, Zusammenarbeit
  • Gesetzlicher Handlungsrahmen der betrieblichen Arbeitsschutzexperten
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses und Rolle des Betriebsrats
  • Fachausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Hinzuziehung von Sachverständigen und Beratern

Überblick über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und ihre Rangfolge

  • Die Auswirkungen der europäischen Richtlinien
  • Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen in der Praxis
  • Die wichtigsten Vorschriften aus ASiG und ArbStättVO
  • Verordnungen der Berufsgenossenschaften

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats

  • Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
  • Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Informations- und Unterrichtungsanspruch
  • Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitwirkung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz nach §§ 9 u. 10 ASiG
  • Argumentationshilfen gegenüber dem Arbeitgeber

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Grundlegende Systematik der Arbeitssicherheit
  • Organisatorische Grundsätze des Arbeitsschutzes
  • Wie sich Gesetze, Verordnungen und Regeln zu einem ganzheitlichen präventionsorientierten Regelungssystem fügen
  • Das verbirgt sich hinter dem Unfallversicherungsschutz nach SGB VII
  • So kann ich als BR die Umsetzung des ArbSchG gewährleisten
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Lübecker Straße 3, 22087 Hamburg
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
106,48 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
74,07 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
Weitere Informationen und Preise

Übrigens

Das Arbeitsgericht Bamberg hält dieses Seminar in seiner Entscheidung vom 05.11.2012 – 2 BVGa 3/12 für „offensichtlich“ erforderlich. Die Schulung der aas steht unter dem Überbegriff „Was ist Arbeits- und Gesundheitsschutz?“. Hierüber müssen sich alle Betriebsräte in deutschen Betrieben Informationen durch entsprechende Schulung beschaffen dürfen.


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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

  • Betriebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Arbeitsschutzausschussmitglieder
  • Personalratsmitglieder

Formulare & Musterschreiben

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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