Landespersonalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen
Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Nordrhein-Westfalen
Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in NRW. Es gilt für Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in NRW. Das LPVG NRW umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG NRW rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht NRW“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG NRW als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.
Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW und seine wichtigsten Bestimmungen
- Umgang mit dem Gesetzestext
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
- Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
- Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat
Die Geschäftsführung des Personalrats
- Wahl des Vorsitzenden
- Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
- Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
- Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
- Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
- Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
- Möglichkeiten einer Geschäftsordnung
Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
- Tätigkeits- und Entgeltschutz
- Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
- Schulungsanspruch des Personalrats
- Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?
Die Personalversammlung
- Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
- Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
- Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
- Angelegenheiten für die Personalversammlung
Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung
- Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
- Zustandekommen der Dienstvereinbarung
- Stufenverfahren und Einigungsstelle
Die Beteiligungsrechte des Personalrats nach § 72 LPersVG NRW, insbesondere
- Organisationsangelegenheiten
- Personalangelegenheiten
- personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
- Kündigungen
- Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in NRW. Es gilt für Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in NRW. Das LPVG NRW umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG NRW rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht NRW“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG NRW als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.
Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW und seine wichtigsten Bestimmungen
- Umgang mit dem Gesetzestext
- Allgemeine Aufgaben des Personalrats
- Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
- Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
- Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat
Die Geschäftsführung des Personalrats
- Wahl des Vorsitzenden
- Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
- Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
- Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
- Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
- Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
- Möglichkeiten einer Geschäftsordnung
Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
- Tätigkeits- und Entgeltschutz
- Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
- Schulungsanspruch des Personalrats
- Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?
Die Personalversammlung
- Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
- Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
- Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
- Angelegenheiten für die Personalversammlung
Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung
- Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
- Zustandekommen der Dienstvereinbarung
- Stufenverfahren und Einigungsstelle
Die Beteiligungsrechte des Personalrats nach § 72 LPersVG NRW, insbesondere
- Organisationsangelegenheiten
- Personalangelegenheiten
- personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
- Kündigungen
- Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
- Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
- Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
- Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 890,- € | |
1. Teilnehmer
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990,- €
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2. Teilnehmer
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940,- €
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Weitere Teilnehmer
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890,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
IntercityHotel Essen | ||
Hachestr. 10, 45127 Essen
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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185,23 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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94,49 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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61,62 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Zu empfehlen für
- Personalratsmitglieder aus Nordrhein-Westfalen
- Ersatzmitglieder des Personalrats