Landespersonalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Nordrhein-Westfalen

Kennung
1350/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Essen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in NRW. Es gilt für Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in NRW. Das LPVG NRW umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG NRW rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht NRW“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG NRW als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats nach § 72 LPersVG NRW, insbesondere

  • Organisationsangelegenheiten
  • Personalangelegenheiten
  • personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Kündigungen
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
aas – Landespersonalvertretungsrecht Nordrhein-Westfalen
Kennung
1350/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Essen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 24.03.2025
15:00
Ende
Fr. 28.03.2025
12:30

Das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in NRW. Es gilt für Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in NRW. Das LPVG NRW umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG NRW rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der nordrhein-westfälischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht NRW“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG NRW als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das Landespersonalvertretungsgesetz NRW und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats nach § 72 LPersVG NRW, insbesondere

  • Organisationsangelegenheiten
  • Personalangelegenheiten
  • personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Kündigungen
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
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§ Anspruchsgrundlage § 40 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPersVG NRW

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