Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsen

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Niedersachsen

Kennung
0850/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hannover
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Es gilt für Beschäftigte des Landes Niedersachsen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Niedersachsen. Das NPersVG umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands zweitgrößtes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und Beteiligungsrechte im Bereich von Organisations-, Personal- und Sozialangelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das NPersVG rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der niedersächsischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsen“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des NPersVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das Landespersonalvertretungsgesetz Niedersachsen und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Regelmäßige Gespräche mit der Dienststelle
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Themen für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere

  • Personelle Maßnahmen
  • Soziale und innerdienstliche Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Mitbestimmungsverfahren und Initiativrecht
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
aas – Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsen
Kennung
0850/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Hannover
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 17.02.2025
15:00
Ende
Fr. 21.02.2025
12:30

Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Es gilt für Beschäftigte des Landes Niedersachsen sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Niedersachsen. Das NPersVG umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands zweitgrößtes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und Beteiligungsrechte im Bereich von Organisations-, Personal- und Sozialangelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das NPersVG rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der niedersächsischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsen“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des NPersVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das Landespersonalvertretungsgesetz Niedersachsen und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Regelmäßige Gespräche mit der Dienststelle
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Wahl des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorsitzenden und seines Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Themen für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere

  • Personelle Maßnahmen
  • Soziale und innerdienstliche Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Mitbestimmungsverfahren und Initiativrecht
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
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§ Anspruchsgrundlage § 40 S. 1 i.V.m § 37 Abs. 1 S. 2 NPersVG

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