Landespersonalvertretungsrecht Berlin

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Berlin

Kennung
1550/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Das Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Berlin. Es gilt für Beschäftigte des Landes Berlin sowie der Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Berlin. Das PersVG Berlin umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands Landeshauptstadt. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das PersVG Berlin rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der Berliner Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Berlin“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des PersVG Berlin als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das Landespersonalvertretungsgesetz Berlin und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Hauptpersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Bildung eines Vorstands und Bestimmung des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorstands, Vorsitzenden und Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Verfahren bei Nichteinigung und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats nach, insbesondere

  • Allgemeine Angelegenheiten
  • Gemeinsame Angelegenheiten
  • Personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, und Beförderung
  • Kündigungen und Entlassungen
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
aas –  Landespersonalvertretungsrecht in Berlin
Kennung
1550/2025
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 07.04.2025
15:00
Ende
Fr. 11.04.2025
12:30

Das Landespersonalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Berlin. Es gilt für Beschäftigte des Landes Berlin sowie der Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Berlin. Das PersVG Berlin umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands Landeshauptstadt. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl des Vorsitzenden und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und beteiligungspflichtige Angelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das PersVG Berlin rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der Berliner Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Berlin“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des PersVG Berlin als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das Landespersonalvertretungsgesetz Berlin und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Hauptpersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Bildung eines Vorstands und Bestimmung des Vorsitzenden
  • Aufgaben des Vorstands, Vorsitzenden und Stellvertreters
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Möglichkeit der Übertragung mittels Videokonferenz
  • Angelegenheiten für die Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Verfahren bei Nichteinigung und Einigungsstelle

Die Beteiligungsrechte des Personalrats nach, insbesondere

  • Allgemeine Angelegenheiten
  • Gemeinsame Angelegenheiten
  • Personellen Einzelmaßnahmen, z.B. Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung, und Beförderung
  • Kündigungen und Entlassungen
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats & Umsetzung durch Dienstvereinbarung
  • Ablauf des verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahrens
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§ Anspruchsgrundlage § 42 Abs. 3 i.V.m. § 40 Abs. 1 S. 1 LPersVG Berlin

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  • Personalratsmitglieder aus Berlin
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