Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg

Das Grundlagenseminar für Personalräte aus Baden-Württemberg

Kennung
4251/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Freiburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg. Es gilt für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg. Das LPVG Baden-Württemberg umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands südwestlichstes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und Beteiligungsrechte im Bereich von Organisations-, Personal- und Sozialangelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Baden-Württemberg rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der baden-württembergischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das LPVG Baden-Württemberg und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Bildung des Vorstands
  • Aufgaben des Vorstands und des Vorsitzenden
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Angelegenheiten der Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Aufgaben und Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere

  • Angelegenheiten eingeschränkter und uneingeschränkter Mitbestimmung
  • Überblick über das Verfahren der Mitwirkung
  • Anhörungsrechte
  • Antragsrecht nach § 84 LPVG
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
aas – Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg Seminar
Kennung
4251/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Freiburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 14.10.2024
Ende
Fr. 18.10.2024

Das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG) regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg. Es gilt für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg sowie der Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunalen Anstalten, anderer Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Baden-Württemberg. Das LPVG Baden-Württemberg umfasst ähnliche Bereiche wie das Bundespersonalvertretungsgesetz, jedoch mit spezifischen Regelungen für Deutschlands südwestlichstes Bundesland. Um Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat fundierte Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts haben. Von der Wahl und Geschäftsführung des Personalrats über Personalversammlungen, Dienstvereinbarungen und Beteiligungsrechte im Bereich von Organisations-, Personal- und Sozialangelegenheiten bis hin zu verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren bietet das LPVG Baden-Württemberg rechtliche Sicherheit für den Aufgabenbereich der baden-württembergischen Personalräte. Im Seminar „Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg“ lernen die Teilnehmer somit alle relevanten Bestimmungen des LPVG als wichtiges Instrument zur Stärkung der Rechte von Personalvertretungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das LPVG Baden-Württemberg und seine wichtigsten Bestimmungen

  • Umgang mit dem Gesetzestext
  • Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Informationsrechte und Auskunftsansprüche des Personalrats
  • Das Monatsgespräch mit dem Dienststellenleiter
  • Stufenvertretungen, Gesamt-, Haupt- und Bezirkspersonalrat

Die Geschäftsführung des Personalrats

  • Bildung des Vorstands
  • Aufgaben des Vorstands und des Vorsitzenden
  • Ladung, Durchführung und Nachbereitung von Personalratssitzungen
  • Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz
  • Verhinderung von Personalratsmitgliedern und Ladung von Ersatzmitgliedern
  • Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung
  • Möglichkeiten einer Geschäftsordnung

Stellung des Personalrats und seiner Mitglieder

  • Ehrenamtsprinzip und Freistellungsanspruch für die Personalratsarbeit
  • Tätigkeits- und Entgeltschutz
  • Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz
  • Schulungsanspruch des Personalrats
  • Wer trägt die Kosten der Personalratsarbeit?

Die Personalversammlung

  • Gesetzliche Bestimmungen zu Zeitpunkt und Häufigkeit der Versammlung
  • Teilnehmerkreis: Wer muss eingeladen werden?
  • Angelegenheiten der Personalversammlung

Die Dienstvereinbarung als Instrument der Mitbestimmung

  • Form und Wirkung von Dienstvereinbarungen
  • Zustandekommen der Dienstvereinbarung
  • Stufenverfahren und Einigungsstelle

Aufgaben und Beteiligungsrechte des Personalrats, insbesondere

  • Angelegenheiten eingeschränkter und uneingeschränkter Mitbestimmung
  • Überblick über das Verfahren der Mitwirkung
  • Anhörungsrechte
  • Antragsrecht nach § 84 LPVG
  • Das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrats und seiner Mitglieder
  • Ordnungsgemäßer Ablauf einer Personalratssitzung: Von der Ladung bis zur Protokollführung
  • Rechtlicher Rahmen und Tipps für die Personalversammlung
  • Beteiligungsrechte des Personalrats und Umsetzung durch Dienstvereinbarung
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§ Anspruchsgrundlage § 44 Abs. 1 i.V.m § 41 Abs. 1 LPVG BaWü

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