Fußball-Europameisterschaft in Deutschland: Was im Betrieb erlaubt ist und was nicht

aas Seminare – aas-Blog – Fußball-EM in Deutschland: Was im Betrieb erlaubt ist und was nicht

Die Fußball-EM in Deutschland - Vom 14. Juni bis zum 14. Juli spaltet sich Deutschland in zwei Lager. Der einen Hälfte ist das Ereignis Fußball-EM 2024 völlig egal, auch wenn sie im eigenen Land stattfindet. Die andere befindet sich im Ausnahmezustand und kann schon im Vorfeld gar nicht genug vom Trubel mitbekommen. Sicher wird es einige Hardcorefans geben, die sich in dieser Zeit Urlaub nehmen und es ausgiebig krachen lassen. Während bei ihnen weithin Narrenfreiheit herrscht, müssen sich die Kolleginnen und Kollegen, die im Betrieb die Stellung halten, an bestimmte Regeln halten: 

Fantrikot statt Anzug und Krawatte? 

Kein Problem, jedoch nur, wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, z.B. Sicherheits- oder Hygienevorschriften, direkter Kundenkontakt oder strenge Bekleidungsvorschriften. Diese haben auch in EM-Zeiten Vorrang. 

Spiele während der Arbeitszeit anschauen? 

Bitte nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis! Denn: Es heißt nicht umsonst ARBEITszeit. Zudem ist der Computer auf dem Schreibtisch Arbeitsmittel und darf grundsätzlich nicht privat verwendet werden. Hier ist es wichtig, die betriebliche Regelung zu kennen. Denn: Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmeninternets verboten, kann ein Verstoß sogar zur Kündigung führen. Liegen die spannenden Spiele genau in der regelmäßigen Arbeitszeit, steht es dem Arbeitgeber frei, ein „Public Viewing“ in einem besonderen Raum im Büro anzubieten. Er kann auch Fernseher oder Projektoren in Pausenräumen aufstellen, damit interessierte Mitarbeiter die Spiele verfolgen können, nachdem sie sich „ausgeloggt“ haben. 

Spiele während der Arbeitszeit im Radio hören?? 

Zu dieser Frage hat sich sogar das Bundesarbeitsgericht (14.01.1986 – 1 ABR 75/83) geäußert: Der Arbeitnehmer, der seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei verrichtet, erfüllt seine Arbeitspflicht, auch wenn er daneben Radio hört. Es sind jedoch durchaus Fälle denkbar, in denen die Anordnung, während der Arbeit kein Radio zu hören, zulässig ist. So kann zur Kundenberatung oder -bedienung gehören, dass dabei nicht Radio gehört wird, weil dies unmittelbar die zu erbringende Dienstleistung, deren Form und Inhalt der Arbeitgeber zu bestimmen hat, berührt. Übrigens: Die Frage, ob im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört werden darf, betrifft die Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Der Betriebsrat hat daher nach § 87 I Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber das Radiohören verbieten will. Ein ohne Beteiligung des Betriebsrats ausgesprochenes Verbot ist unwirksam. 

Fanartikel im Büro? 

Arbeitgeber können Richtlinien zur Dekoration von Arbeitsplätzen festlegen. Diese sollten klar definieren, welche Arten von Accessoires erlaubt sind und in welchem Umfang. Die Dekoration darf die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigen. Zum Beispiel sollten Fluchtwege nicht blockiert und elektrische Dekorationen sicher installiert sein. 

Fazit 

Während der Fußball-EM in Deutschland 2024 gibt es zahlreiche arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Eine frühzeitige, klare und transparente Kommunikation der betrieblichen Regeln sowie ein Blick in den Arbeitsvertrag kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass sowohl die betrieblichen Abläufe als auch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigt werden. 

10. Juni 2024

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder