Die wichtigsten Aufgaben des Personalrats

Vertretung, Mitbestimmung, Beratung & Überwachung - Der Personalrat

Der Personalrat spielt eine zentrale Rolle als Interessenvertretung der Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen. Seine vielfältigen Aufgaben zielen darauf ab, die Rechte und das Wohl der Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Mit seiner zentralen Rolle als Bindeglied zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber trägt er maßgeblich zur Schaffung eines fairen, sicheren und motivierenden Arbeitsumfelds bei.

Zu seinen Hauptaufgaben zählen die Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte der Arbeitnehmer, die Mitwirkung bei Personalmaßnahmen wie Einstellungen und Kündigungen, die Überwachung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen sowie die Förderung von Arbeitsbedingungen, die den Interessen und Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht werden.

Darüber hinaus ist der Personalrat in der Pflicht, den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern und im Sinne einer harmonischen und produktiven Arbeitsumgebung beizutragen.

Vertretung der Beschäftigten

Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber und anderen Organen der Dienststelle. Dies umfasst die Wahrung der Rechte und Interessen der Beschäftigten in allen personalrelevanten Angelegenheiten.

Beteiligung an Personalmaßnahmen

In Personalangelegenheiten wie Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen, Kündigungen und Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten wird der Personalrat beteiligt.

Mitbestimmung

Beteiligungsrechte hat der Personalrat in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei Einstellungen, Versetzungen, Arbeitszeitregelungen, Sozialmaßnahmen, betrieblichen Ordnungen und Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Förderung der Zusammenarbeit

Der Personalrat fördert die Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber sowie zwischen den Beschäftigten selbst, um ein gutes Arbeitsklima und eine positive Arbeitsatmosphäre im öffentlichen Dienst zu schaffen.

Beratung & Unterstützung der Beschäftigten

Die Beschäftigten werden in Fragen des Arbeits- und Dienstrechts, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und anderer arbeitsbezogener Angelegenheiten vom Personalrat beraten und unterstützt.

Informationsaustausch

Personalräte sorgen für einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen der Dienststelle und den Beschäftigten, um Transparenz und Vertrauen zu fördern.

Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Der Personalrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und anderen Regelungen im öffentlichen Dienst und setzt sich aktiv für deren Umsetzung ein.

Schlichtung von Konflikten

Der Personalrat unterstützt bei der Lösung von Konflikten und Streitigkeiten zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber sowie innerhalb der Belegschaft.

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, PR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder